Grundrente: Lebensleistung anerkennen

Veröffentlicht am 22.05.2019 in Soziales

Foto: pixabay.com

Bundessozialminister Hubertus Heil hat sein mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgestimmtes Finanzierungskonzept der Grundrente vorgestellt. Dabei verzichtet er auf die Bedürftigkeitsprüfung und stärkt das Vertrauen in den Sozialstaat.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:

„Die Zeit der Spekulationen ist vorbei. Nun liegt ein solide finanziertes Konzept der Grundrente auf dem Tisch. Menschen die lange gearbeitet, Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben, sollen eine Rente erhalten, die oberhalb der Grundsicherung liegt. Ihnen soll der Gang zum Amt erspart bleiben. Das ist Anerkennung von Lebensleistung und kein Almosen. Daher ist es richtig und notwendig, dass Bundessozialminister Hubertus Heil in seinem Konzept nach wie vor auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichtet.

Es ist eine guter Vorschlag, dass zur Finanzierung der Grundrente die sogenannte Mövenpicksteuer wieder abgeschafft und der Druck auf Einführung einer längst überfälligen Finanztransaktionssteuer erhöht wird.

Von der Grundrente werden ab 1.Janunar 2021 rund drei Millionen Menschen profitieren, sowohl aktuelle Rentnerinnen und Rentner als auch künftige, darunter mit 80 Prozent besonders Frauen. Voraussetzung ist, dass 35 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Damit macht es in Zukunft eben doch wieder einen Unterschied, ob Menschen in die gesetzliche Rente eingezahlt haben oder nicht. Das stärkt das Vertrauen in die Rentenversicherung und trägt zu ihrer Stabilisierung bei.

Ergänzt wird das Konzept durch einen Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, einer besseren Absicherung im Alter bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Rehabilitationszeiten sowie einer Entlastung der Rentnerinnen und Rentner durch die Absenkung des Krankenversicherungsbeitrages auf den ermäßigten Satz.“

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