Globaler Waffenhandel: Menschenrechte über Wirtschaftsinteressen gestellt

Veröffentlicht am 03.04.2013 in Bundespolitik

Anlässlich der Verabschiedung des Waffenhandelsabkommens durch die UN-Generalversammlung erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer:

Seit Jahren hat sich die SPD-Bundestagsfraktion für einen wirkungsvollen UN-Waffenhandelsvertrag eingesetzt – zuletzt mit einem Antrag im Juni 2012. Diesen hat die schwarz-gelbe Koalition zwar abgelehnt. Bei der Abstimmung in New York gestern hat Deutschland jedoch gemeinsam mit 153 anderen Staaten dem ersten verbindlichen Kontrollvertrag für konventionelle Rüstungsgüter zugestimmt.

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass mit diesem Vertrag klar die Menschenrechte über Wirtschaftsinteressen gestellt wurden. Künftig dürfen keine Waffen mehr an Staaten geliefert werden, wenn dadurch Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen werden könnten.

Der Waffenhandelsvertrag tritt in Kraft, wenn ihn 50 Staaten ratifiziert haben. Als politisches Signal sollte Deutschland unter den ersten Staaten sein, die sich dem globalen Kontrollregime unterwerfen. Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung daher auf, die Ratifizierung unmittelbar in die Wege zu leiten und bei anderen Staaten für eine rasche Ratifizierung zu werben. Nach dem Inkrafttreten wartet allerdings die ungleich schwierigere Aufgabe, weltweit die Einhaltung des Vertrags zu überprüfen. Hierzu muss die Transparenz bei Rüstungstransfers erheblich gesteigert werden.

Wenn Außenminister Westerwelle künftig für noch „ehrgeizigere Regeln für die Kontrolle und Begrenzung des Waffenhandels weltweit“ eintreten will, wird er darin gewiss von der Opposition unterstützt. Seine Verlautbarungen sind jedoch nicht glaubwürdig, solange sich die Bundesregierung bei ihren Genehmigungen über Rüstungsexport nicht an den deutschen Exportrichtlinien orientiert, in denen die Menschenrechtslage im Zielland schon längst ein Entscheidungskriterium ist.

 

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