Für einen fairen Arbeitsmarkt, Schutz vor Schwarzarbeit und Sozialdumping

Veröffentlicht am 20.02.2019 in Bundespolitik

Foto: pixabay.com

Die Bundesregierung hat heute das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Der Zoll kann nunmehr effektiver gegen illegale Beschäftigung vorgehen. Es werden wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Kindergeldmissbrauch eingeführt.

Ingrid Arndt-Brauer, zuständige Berichterstatterin:

„Die Bundesregierung hat heute das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch auf den Weg gebracht. Es bündelt die Aufgaben und Befugnissen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Künftig kann die FKS konsequenter gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung vorzugehen sowie die Einhaltung gesetzlicher Mindestlohnverpflichtungen überprüfen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können so besser vor illegalen Lohnpraktiken geschützt werden.

Das Gesetz sieht auch umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der unberechtigten Inanspruchnahme von Kindergeld vor. Der Kindergeldanspruch wird stärker mit dem Freizügigkeitsrecht verknüpft. Die Familienkassen sollen auch überprüfen können, ob die Antragsteller über ein für die Leistungsgewährung ausreichendes Aufenthaltsrecht verfügen. Neu zugezogene und nicht erwerbstätige Unionsbürger erhalten künftig in den ersten drei Monaten keinen Anspruch auf Kindergeld mehr.

Für die Familienkasse wird die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen. Diese bereits im Bereich der Arbeitsförderung vorhandene Verfahrensweise wird auf das Kindergeldrecht übertragen.“

 

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