Inge Howe, Vorsitzende des Petitionsausschusses NRW Um fast 25 Prozent ist die Zahl der Petitionen im 2. Halbjahr 2008 angestiegen. Von den 2.329 Neueingängen wurden von den Mitgliedern des Petitionsausschusses 1.787 Petitionen abschließend bearbeitet, davon 31,2 Prozent im Sinne der Petenten. Die Erfolgsquote bei Fällen mit Orts- und Erörterungsterminen liegt sogar bei 60,8 Prozent, wie die stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses Sigrid Beer bei der Vorstellung des Halbjahresberichts vor dem Plenum des Landtags NRW erläuterte. Die Schwerpunkte lagen in den Bereichen Soziales (19,4%), Rechtspflege/Betreuung (10,8%), Schule/Hochschule (9,2%), Öffentlicher Dienst (8,3%) sowie Bauen und Verkehr (8,2%).
Erfolgreich helfen konnte der Ausschuss unter anderem einem Hochschulmitarbeiter, der in Folge institutsinterner Auseinandersetzungen mit Anfang 50 gegen seinen Willen in den Ruhestand versetzt werden sollte, obwohl ihm amtsärztlich die grundsätzliche Dienstfähigkeit bescheinigt worden war. Die Hochschule aber sah keine Einsatzmöglichkeit für den Mann. Durch den Einsatz von Petitionsausschuss und Wissenschaftsministerium arbeit der Petent mittlerweile zufrieden an einer anderen Hochschule.
Ein besonderes Augenmerk legt der Ausschuss auf Fälle, in denen er Familienstrukturen gefährdet sieht, wie Sigrid Beer hervorhob.
So etwa bei einer in Nordrhein-Westfalen ausgebildeten und später in Bayern beschäftigten Rechtspflegerin. Da das Land NRW die Versorgungskosten tragen müsste, lehnt das Finanzministerium bisher eine Rückversetzung nach Nordrhein-Westfalen ab. Obwohl die Familie mittlerweile ihren Lebensmittelpunkt in NRW hat, die hiesigen Justizbehörden eine entsprechende Stelle anzubieten haben und die Rechtspflegerin gerne übernehmen würden, waren die Verhandlungen zwischen Bayern und NRW bislang erfolglos. Der Petitionsausschuss sieht hier falsch verstandenen Föderalismus und appelliert an den Finanzminister, eine familienfreundliche Lösung zu ermöglichen.
Handlungsbedarf sieht der Ausschuss auch im Fall einer seit 20 Jahren in Deutschland lebenden Ausländerin, der wegen mangelhafter Deutschkenntnisse die Einbürgerung verweigert wird. Dabei kann die Frau, die Analphabetin ist, durchaus am sozialen Leben teilnehmen. Die Nachbarschaft setzt sich für sie ein. Ihr Ehemann und ihre drei Kinder sind außerdem gut integriert und inzwischen eingebürgert. Der Petitionsausschuss setzt sich in diesem besonderen Fall dafür ein, ausnahmsweise die Einbürgerung möglich zu machen.
Nicht helfen konnte der Ausschuss dagegen einer Petentin, die die Kosten für die Beseitigung ihres schrottreifen PKW durch die Behörde nicht übernehmen wollte. Ihr Argument: Ihr Fahrzeug hätte unter Denkmalschutz gestellt werden müssen. Das war zwar originell, überzeugte den Petitionsausschuss aber trotzdem nicht.
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