Atomausstieg und Energiewende richtig anpacken

Veröffentlicht am 30.06.2011 in Bundespolitik

Am 30. Juni 20011 entscheidet der Deutsche Bundestag über den Atomausstieg und die Gesetze zur Energiewende. Die Positionen der SPD-Bundestagsfraktion bündelt der Antrag „Energiewende zukunftsfähig gestalten“.

Darin machen wir deutlich, welche Bereiche die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihren Gesetzesvorlagen nicht erfolgversprechend oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Der Antrag stellt auch dar, welche Maßnahmen eine SPD-geführte Bundesregierung ab 2013 ergreifen wird, um die unter Rot-Grün begonnenen Umbau unseres Energiesystems konsequent fortzusetzen.

Darüber hinaus werden unsere Gesetzentwürfe und Anträge der vergangenen Monate debattiert. Damit haben wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, den Ausstieg aus der Atomenergie unumkehrbar und so schnell wie möglich zu vollziehen. Wir haben früh klar gemacht, dass dabei die richtige Weichenstellung für eine moderne Energieversorgung durch erneuerbare Energien besonders wichtig ist.

Die Energiewende zukunftsfähig gestalten

Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung der Bundesregierung, aus der Atomenergie auszusteigen und sich im Wesentlichen am rot-grünen Ausstieg von 2000 zu orientieren. Der Ausstieg der rot-grünen Bundesregierung war rechtssicher, verfassungsfest, frei von Entschädigungsleistungen und wurde nicht beklagt. Dies muss auch für den jetzigen Ausstieg gelten.

Außerdem muss der Ausstiegsprozess kontinuierlich beobachtet werden, so dass er gegebenenfalls schneller vollzogen werden kann. Um für maximale Sicherheit in den weiter laufenden Kraftwerken zu sorgen, muss das aktualisierte kerntechnische Regelwerk unverzüglich in Kraft treten. Die Bundesregierung hat die Absicht erklärt, das noch in diesem Jahr zu tun. Außerdem fordern wir eine rasche gesetzliche Regelung der ergebnisoffenen Endlagersuche. Zu einer guten Energiewende gehört nicht nur, den falschen Weg der Atomenergie zu verlassen, sondern auch, den richtigen Weg der erneuerbaren Energien einzuschlagen. Die Novelle des Erneuerbare Energiengesetz (EEG) der Bundesregierung wird dem nicht gerecht. Die Förderung erneuerbarer Energien wird schlechter und teurer, da die enthaltenen Mechanismen den Marktbedürfnissen nicht entsprechen. Insbesondere wird das Grünstromprivileg außer Kraft gesetzt. Beim Grünstromprivileg erhalten Erzeuger von erneuerbaren Energien durch Umlagezahlungen einen Anreiz zur Wirtschaftlichkeit. Wir fordern von der Regierung, dieses Prinzip beizubehalten.

Wir werden nach ausgiebiger Überprüfung der Gesetzentwürfe der Bundesregierung der Änderung des Atomgesetzes, das den Atomausstieg bis 2022 regelt und die Laufzeitverlängerung zurück nimmt, zustimmen. Ablehnen werden wir die Änderung des EEG und bei der Abstimmung über das Energiewirtschaftsgesetz werden wir uns enthalten.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss stärker beschleunigt werden - Energie muss bezahlbar bleiben

Die EEG-Novelle der Bundesregierung weist weitere erhebliche Mängel auf, die beseitigt werden müssen. Insgesamt geht der Regierungsvorschlag nicht weit genug. Die Zielsetzung muss 45 Prozent statt 35 Prozent aus erneuerbaren Energien bis 2020 lauten. Darüber hinaus ergreift die Bundesregierung in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes unzureichende Maßnahmen, um den stromintensiven Industrien auch in den nächsten Jahren eine sichere und bezahlbare Energieversorgung zu ermöglichen. Diese Branchen sind Grundlage für den Erhalt der gesamten Wertschöpfungskette in Deutschland. Sie sind Garant für viele Arbeitsplätze. Sie müssen international wettbewerbsfähig sein. Wir brauchen deshalb Lösungsmöglichkeiten wie eine angemessene Vergütung der durch stromintensive Industrien bereitgestellten und von den Netzbetreibern genutzten zu- und abschaltbaren Lasten und ein bezahlbares Angebot für Betriebe, die auf Grundlaststrom angewiesen sind.

Bürger frühzeitig in Netzausbau einbeziehen

Beim Thema Netzausbau scheitert die Bundesregierung an ihrem Ziel eines beschleunigten Ausbaus. Wir fordern, dass in Abstimmung mit den Ländern eine frühzeitige und transparente Bürgerbeteiligung stattfindet. Die Diskussion um Stuttgart 21 zeigt: Transparenz und Beteiligung bei konkreten Leitungsbauprojekten steigert die Akzeptanz bei den Bürgern, verhindert Widerstand und führt deshalb letztlich zu besseren und schnelleren Ergebnissen. Nur bei Einbeziehung der Länder können grenzüberschreitenden Projekte effektiv koordiniert werden.

Die Förderung von Energieeffizienz und neuer Technologien muss ausreichend finanziert werden

Die Bundesregierung will Veränderungen am Energie- und Klimafonds vornehmen. Die Förderung von Elektromobilität, energetischer Gebäudesanierung und die Förderung energieintensiver Unternehmen soll durch den Fonds bedient werden. Der Fonds wird dabei zur Alibimaßnahme der Regierung und wird durch seine Unterfinanzierung und falsche Ausgestaltung keines seiner Ziele erreichen. Wir fordern, die genannten Förderungen in angemessener Höhe zu finanzieren. In punkto energetische Sanierung von Wohngebäuden fordern wir eine Verstetigung der Förderung in Höhe von mindestens 2 Milliarden Euro, um eine Steigerung der Sanierungsquote zu erreichen. Es darf außerdem keine übermäßige Kostenbelastung der Mieter geben.

 

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