Matthias Balzer / pixelio.de Das von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgeschlagene „Bildungspaket“ stößt bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) und bei Kommunen auf Kritik. Laut BA verursacht die Abrechnung der geplanten Bildungsgutscheine „erhebliche Mehraufwände“. Dadurch werde die Betreuung der Langzeitarbeitslosen schlechter. Das Gutschein-Verfahren führe zudem zu einer Stigmatisierung der hilfsbedürftigen Kinder.
Die von Bundesarbeitsministerin von der Leyen geplante Einführung von Gutscheinen für Mittagessen, Nachhilfe, Vereinsbeiträge oder Schulausflüge überfordert die Bundesagentur für Arbeit. Das geht aus einer internen Stellungnahme der BA an das Arbeitsministerium hervor, wie die Süddeutsche Zeitung am Mittwoch berichtet.
Arbeitsvermittlung wird sich verschlechtern
Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass die Jobcenter die einzelnen Leistungen des „Bildungspakets“ für Kinder bewilligen und abrechnen sollen. Die BA warnt nun vor „erheblichen Mehraufwänden“ in den Jobcentern. Das Gutschein-Verfahren sei wegen der „erforderlichen manuellen Bearbeitung jedes Einzelfalls mit massivem Verwaltungsaufwand verbunden“.
Wenn keine zusätzlichen Mitarbeiter eingestellt würden, wäre für die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen weniger Personal vorhanden. Dies führe „zu einer faktischen Verschlechterung der Betreuung“.
Gutschein-Verfahren stigmatisiert hilfsbedürftige Kinder
Zudem kritisiert die BA, dass die hilfebedürftigen Kinder ein Ausweisdokument bei sich tragen müssten, um einzelne Leistungen über das Gutschein-Verfahren zu beanspruchen. Dies führe zu einer „Stigmatisierung, die dem gesetzgeberischen Zweck entgegenstehen könnte“.
Deshalb empfiehlt die BA, auf die Gutscheine zu verzichten, bis eine elektronische Bildungs-Chipkarte eingeführt wird.
Kommunen warnen vor Bürokratie
Auch die Kommunen warnen Ministerin von der Leyen vor ihren „in weiten Teilen bürokratisch und verwaltungsaufwendig“ gestalteten Vorschlägen. Bisher sei „völlig unklar, wie die bisherigen freiwilligen Angebote der Städte und Gemeinden mit den neuen Leistungen verzahnt werden sollen“, schreiben der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund an das Arbeitsministerium.