Kriminalitätszahlen höher als 2017 – insbesondere Zunahme bei Kinder- und Jugendkriminalität macht uns Sorgen

Zur heute vorgestellten Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) 2023 erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Innenminister Reul hat 2017 sein Amt mit der Ankündigung angetreten, die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen mit einer ,Null-Toleranz-Strategie‘ gegen Kriminelle zu verbessern. Sieben Jahre später sind die Fallzahlen jedoch höher als bei seinem Amtsantritt. Davon können auch die vielen Erklärungen des Ministers nicht ablenken.”

Eine Antwort, wie er auf den Anstieg reagieren will, haben wir heute leider nicht gehört. Dabei macht uns vor allem die erschreckende Zunahme im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität besonders große Sorgen. Die Zahlen der jugendlichen Tatverdächtigen und der tatverdächtigen strafunmündigen Kinder überschreiten deutlich das Niveau des Vorjahres und auch der Jahre vor der Corona-Pandemie. Die Antwort darauf kann nicht allein bei den Sicherheitsbehörden liegen. Wir haben so viele Kinder mit psychischen Problemen wie noch nie. Was es daher braucht, ist vielmehr eine übergreifende Strategie der Landesregierung und gemeinsame Anstrengungen der Ministerien in den Bereichen Kinder, Jugend, Schule, Polizei und Justiz. Es geht darum, nicht nur Wissen, sondern auch Sozialkompetenzen zu vermitteln. Dazu müssten jedoch Schul- sowie Kinder- und Jugendministerium intensiver zusammenarbeiten und Innenminister Reul nicht nur vom Spielfeldrand zuschauen. Insbesondere Familienzentren an Grundschulen mit Beratungsangeboten für von Kinder- und Jugendkriminalität betroffenen Eltern können hier ein wichtiger Baustein sein. Auf der anderen Seite benötigen wir dringend eine personelle Stärkung der Justiz, damit auf Straftaten von Jugendlichen konsequent und zügig reagiert werden kann, da Jugendstrafen ansonsten ihre erzieherische Wirkung verfehlen.

 
Das neue Qualifizierungsgeld ist ein wichtiges Signal

Seit dem 1. April ist das neue Qualifizierungsgeld in Kraft. So geht sinnvolle und vorausschauende Arbeitsmarktpolitik, sagt Martin Rosemann, der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion.

"Seit dem 1. April ist das neue Qualifizierungsgeld in Kraft. Damit unterstützen wir aktiv Beschäftigte und Unternehmen bei der Weiterbildung im Strukturwandel. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Sorge haben, ob sie in ihren Berufen mit der rasanten Transformation der Arbeitswelt Schritt halten können, ist das ein wichtiges Signal.

Das Qualifizierungsgeld leistet damit auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung, da Beschäftigte eine langfristige Jobperspektive erhalten und der Verlust des Arbeitsplatzes so verhindert werden kann.

Bedingung für das Qualifizierungsgeld ist, dass je nach Betriebsgröße 10 bis 20 Prozent der Beschäftigten Qualifizierungsbedarf haben und dass der Qualifizierungsbedarf in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Die Finanzierung der Weiterbildungsmaßnahme liegt beim Arbeitgeber. Über das Qualifizierungsgeld werden 60 Prozent der Lohnkosten während der Qualifizierung finanziert.

Die Betriebsparteien und Sozialpartner erhalten mit dem Qualifizierungsgeld ein Instrument, mit dem gezielt Arbeitsplätze gesichert und Beschäftigte im Strukturwandel unterstützt werden. So geht sinnvolle und vorausschauende Arbeitsmarktpolitik."

 
Teil-Legalisierung von Cannabis kommt
Foto: pixabay.com

Der Bundesrat hat heute das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition passieren lassen. Damit werden der Konsum sowie der Besitz von Eigenbedarfsmengen sowie der Anbau für Erwachsene erlaubt. Ab Juli folgen dann die sogenannten Cannabis-Clubs, denen Anbau und begrenzte Abgabe von Cannabis an erwachsene Club-Mitglieder erlaubt wird.

Heike Baehrens:

"Ich freue mich, dass die Bundesländer diese Neuregelung nicht ausgebremst haben. Mit dem Cannabis-Gesetz erkennen wir die Realität an und leiten einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik ein. Wir stellen den Gesundheitsschutz ins Zentrum unserer neuen Cannabispolitik und konzentrieren uns auf das, was wirklich bekämpft werden muss: den Schwarzmarkt.  Indem wir Konsumierende entstigmatisieren, haben wir endlich die Möglichkeit, sie mit Beratungs- und Hilfsangeboten auch zu erreichen.  Hierdurch wird der Weg frei für besseren Kinder- und Jugendschutz."

 
Weg frei für eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten

Der Bundesrat hat heute dem Krankenhaustransparenzgesetz zugestimmt. Dies ist ein wichtiger Schritt für viele Kliniken, die nun kurzfristige Liquiditätshilfen erhalten können, und für eine bessere einsehbare Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Dagmar Schmidt:

"Viele Kliniken stehen aktuell wirtschaftlich stark unter Druck. Ich bin sehr froh, dass heute der Weg für kurzfristige Liquiditätshilfen in Höhe von bis zu sechs Milliarden Euro von den Ländern frei gemacht wurde. Kliniken bekommen die Hilfe, die sie benötigen. Es ist auch eine wichtige Weichenstellung, dass nach der Verzögerung im Vermittlungsausschuss der Bundesrat heute mit dem Transparenzgesetz konkrete Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten beschlossen hat. Sie können in Zukunft einfach erkennen, wo sie welche Versorgung und Leistung am besten bekommen können."

 
Wachstumschancengesetz setzt steuerliche Anreize für Investitionen und Innovationen
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Der Bundesrat hat nach einem langen Verhandlungsprozess und der zwischenzeitlichen Blockade der Union dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für steuerliche Impulse zugunsten von Investitionen und Innovationen.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Der Bundesrat hat heute dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist nach einem langen Verhandlungsprozess und einer zwischenzeitlichen Blockade der Union der Weg frei für steuerliche Impulse zugunsten von Investitionen und Innovationen.

Das Entlastungsvolumen für die Unternehmen ist mit 3,2 Milliarden Euro zwar niedriger als von der Bundesregierung ursprünglich geplant. Die Maßnahmen leisten aufgrund ihrer hohen Zielgenauigkeit trotzdem einen wichtigen Beitrag zur Wachstumsstärkung.

Mit der befristeten Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und der deutlichen Ausweitung der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen setzen wir direkt wirksame Investitionsanreize. Durch eine degressive Abschreibung für den Wohnungsbau und umfassende Verbesserungen der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau leisten wir zudem einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Baubranche. Die Anhebung und Ausweitung der Forschungszulage stärkt die Forschung und Entwicklung in den Unternehmen.

Wichtig ist auch die im Gesetz enthaltene Änderung der Rentenbesteuerung, mit der eine drohende Doppelbesteuerung von Renten vermieden wird. Durch einen geringeren Anstieg des Besteuerungsanteils der Renten erfolgt eine vollständige Besteuerung der Rente erst für den Rentnerjahrgang 2058.

Durch die Einführung der Elektronischen Rechnung und weitere Regelungen gegen unfaire Gewinnverlagerungen ins Niedrigsteuerländer werden wichtige Schritte für mehr Steuergerechtigkeit unternommen.

Hervorzuheben ist schließlich, dass eine überproportionale Beteiligung der Kommunen an den Finanzierungskosten des Gesetzes abgewendet werden konnte. Auf diese Weise erhalten wir die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden.“

 
Achim Post zum Beschluss des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz
Foto: Susie Knoll/ Montage: NRW-Landesgruppe in der SPD-Fraktion im Bundestag

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Weg freigemacht für das Wachstumschancengesetz.  Mit dem Wachstumschancengesetz regen wir Wachstum für Unternehmen an und stärken damit den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sich im letzten Monat auf eine Beschlussempfehlung zum Wachstumschancengesetz einigen konnte, wurde dem Gesetz heute im Bundesrat zugestimmt.

Dazu der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag Achim Post:

“Heute ist ein guter Tag für Wachstum und wirtschaftliche Dynamik in unserem Land. Die Annahme des Wachstumschancengesetzes setzt sinnvolle, schnell wirksame Wachstumsimpulse für Betriebe und Beschäftigte frei.Mit der Einführung einer degressiven Abschreibung für Investitionen, mit einer verbesserten Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen, einem erweiterten Verlustvortrag sowie einer ausgeweiteten steuerlichen Forschungszulage sieht das Wachstumschancengesetz erhebliche steuerliche Verbesserungen für Betriebe und Unternehmen vor.

Dass CDU und CSU das Wachstumschancengesetz bis zur letzten Minute aus sachfremder Parteitaktik blockiert und ein Scheitern riskiert haben, war unverantwortlich und zeigt einen gefährlichen Mangel an Ernsthaftigkeit in zentralen Fragen der wirtschaftlichen Zukunft unseres Landes.“

 
Herbert Reul präsentiert Zahlen des eigenen Versagens

Zu den heute bekannt gewordenen ersten Zahlen der Kriminalitätsstatistik erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion NRW:

„Der hohe Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger in der Kriminalitätsstatistik ist problematisch und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Bei den Ursachen spielen viele Faktoren eine Rolle, insbesondere auch Fragen der Integration und der Bildung. Klar ist: Zum einen müssen die Anstrengungen zur Integration verstärkt werden. Durch Bildung und schnellen Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten kann ein Abgleiten in kriminelle Karrieren verhindert werden. Hier müssen wir dafür sorgen, dass alle Menschen in unserer Gesellschaft die gleichen Chancen und Möglichkeiten bekommen. Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich lohnt und insbesondere auch dazu beiträgt, Kriminalität zu verhindern. Von Innenminister Reul haben wir dazu bisher leider keinerlei Lösungsvorschläge vernommen. Es reicht nicht, nur die Zahlen zu präsentieren und zu beklagen.

Auf der anderen Seite muss jedoch auch klar sein: Menschen, die nach Deutschland kommen, haben sich an unsere Gesetze zu halten. Wer schwere Straftaten begeht, muss – wo es rechtsstaatlich möglich ist – auch ausgewiesen werden.

Darüber hinaus wird allerdings immer deutlicher sichtbar: Die Kriminalität steigt in vielen Bereichen stark an. Innenminister Reul ist jetzt seit fast sieben Jahren in der Verantwortung für die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Der Zustand der inneren Sicherheit ist in den letzten Jahren sehr viel schlechter geworden. Diese Zahlen sind daher auch Zahlen seines eigenen Versagens. Die Landesregierung kann die Verantwortung dafür nicht mit dem Verweis auf ungünstige Umstände von sich weisen. Es ist ihre Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dazu gehört es, auch für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Nach wie vor gibt es aber insbesondere bei der Kripo ein drastisches Personalproblem. Experten schätzen alleine hier den zusätzlichen Bedarf auf rund 1.000 Beamtinnen und Beamte. Zahlreiche Vorgänge können so nicht in dem erforderlichen Umfang oder in der gebotenen Zeit bearbeitet werden.

Bei der Polizei insgesamt sind überdies aktuell über 2.850 Stellen unbesetzt. Das gleiche gilt für die Justiz. Bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit, bei den Staatsanwaltschaften und in den Justizvollzugseinrichtungen sind über 2.500 Stellen unbesetzt. Das gefährdet die Bekämpfung und strafrechtliche Ahndung von Kriminalität massiv. Fast 25.000 nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag Januar 2023 sind dafür der traurige Beweis.

Nach sieben Jahren CDU-geführter Landesregierung muss man leider feststellen: NRW ist nicht sicherer geworden. Die Landesregierung muss endlich handeln, anstatt von den eigenen Problemen abzulenken, damit sich diese brisante Entwicklung nicht noch weiter verstärkt!“

 
Schwarz-Grün beschließt in Teilen rechtswidrigen Landesentwicklungsplan

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute den neuen Landesentwicklungsplan für NRW verabschiedet. Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht einen wesentlichen Bestandteil des LEP offenbar mit Urteil vom 16. Februar 2024 für rechtswidrig erklärt. Das beträfe auch den Lenkungserlass zur Steuerung des Ausbaus im sogenannten Übergangszeitraum. Das Land hätte damit den Privilegierungstatbestand für die Windenergie rechtswidrig ausgehebelt. Das deutete sich bereits in der Sachverständigenanhörung im Landtag im Januar an.

Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Landesentwicklungsplan ist ein wichtiges Instrument der Raumordnung und soll nun sicherstellen, dass 1,8 Prozent der Landesfläche von Nordrhein-Westfalen gemäß den Bundesvorgaben für Windenergie bereitgestellt wird. Doch in seiner heute verabschiedeten Form ist der Plan in Teilen offenbar unwirksam. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen hätten den Tagesordnungspunkt daher besser von der Agenda genommen, statt einer wohl schon gerichtlich bestätigten rechtswidrigen Verordnung zuzustimmen. Der LEE NRW berief sich heute in einer Pressemitteilung auf besagtes Urteil des OVG.

Wir erleben einmal mehr ein schlechtes Regierungshandwerk, das Schwarz-Grün auch durch das hehre Ziel eines beschleunigten Windkraftausbaus nicht verdecken kann. Dadurch wird die Rechtsunsicherheit für die Planungsregionen und die Kommunen erneut erhöht und Planungssicherheit für Investoren reduziert. Neben Geschwindigkeit muss die Landesregierung auch Sorgfalt walten lassen. Sonst erweist sie dem Umbau unserer Industriegesellschaft und dem Kampf gegen den Klimawandel einen Bärendienst.“

 

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19.03.2024 09:56
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