SOZIALEN UND ÖKOLOGISCHEN WANDEL GIBT ES NUR MIT EINER STARKEN SPD!

AUFRUF DER AfA ZUR BUNDESTAGSWAHL AM 26. SEPTEMBER 2021

Ohne Arbeit geht es nicht. Das hat auch die Pandemie wieder gezeigt – egal ob in der Produktion, beim Transport, im Handel, in der Pflege und in der Verwaltung; egal ob digital oder analog mit Kopf, Hand und Fuß, ob im Home-Office oder an der Arbeitsstätte. Arbeit verbindet die Menschen. Deshalb gehört gute Arbeit ins Zentrum der politischen Auseinandersetzung.

Einmal mehr stehen die Arbeits- und Lebensbedingungen unter Druck: finanzmarktgetriebene Globalisierung, Digitalisierung, Folgen der Pandemie, Umbau der gesamten Wirtschaft zugunsten der Klimaziele – all das braucht solidarisches Handeln und starke politische Gestaltung. Wenn die Gesellschaft weiter zersplittert und entsolidarisiert wird, kommen die Interessen der arbeitenden Menschen unter die Räder. Wahlenthaltung und Stimmen für Hetzer und Spalter können sich die arbeitenden Menschen nicht leisten.

Die SPD bietet mit ihrem Zukunftsprogramm klare Perspektiven für die soziale und wirtschaftliche Zukunft Deutschlands und Europas. Unsere Partei hat aus vergangenen Fehlern gelernt. Leitgedanken sind öffentliche Investitionen und Dienstleistungen sowie ein handlungsfähiger Staat, nicht Steuergeschenke an Konzerne und Milliardäre. Die Menschen sollen Arbeit und Wirtschaft solidarisch selbst gestalten. Wirksame Regeln müssen gute Arbeitsbedingungen sichern und weiter ausbauen, Gewerkschaften und Mitbestimmung stärken.

Unsere Zukunft können wir nur mit einem Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit meistern. Wir werden nicht hinnehmen, dass gerade in Zeiten der Pandemie Millionen Arbeitende um ihre Zukunft bangen und sich gleichzeitig leistungsloses Vermögen in den Händen einiger Weniger explosionsartig vermehrt. Wir sorgen für mehr Steuergerechtigkeit, die schnelle Anhebung des Mindestlohns auf mindestens 12 €, mehr Tarifbindung und Stärkung der Arbeitnehmer:innenvertretungen in den Betriebs-, Personal- und Aufsichtsräten. Sachgrundlose Befristungen und andere prekäre Arbeitsverhältnisse sind abzuschaffen.

 
AfA Minden-Lübbecke fordert Mindestkurzarbeitergeld
Foto: pixabay.com

– ca. 8.000 Beschäftigte im Minden-Lübbecker Gastrogewerbe könnte geholfen werden –

„Mindest-Kurzarbeitergeld sofort einführen “ fordert die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen. Der erneut verlängerte Lockdown und die wieder stark angestiegene Kurzarbeit verschlechtern die Einkommenssituation von Tausenden ArbeitnehmerInnen weiter.“

Besonders betroffen sind neben den zusätzlichen Arbeitslosen die Kurzarbeitenden mit niedrigen und mittleren Einkommen. Nach Berechnungen des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung) würde ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 € schon Betroffene mit einem durchschnittlichen Bruttomonatslohn unterhalb 3000 € besserstellen als die derzeitige 60%-Regel. Vor allem aber die Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen, die gerade in besonders stark betroffenen Branchen wie beispielsweise im Einzelhandel oder Hotel- und Gaststätten arbeiten, brauchen dringend einen höheren Lohnersatz – zumindest dann, wenn wir sie nicht in die Grundsicherung abdrängen wollen. „Allein im Minden-Lübbecker Gastrogewerbe kämen circa 8.000 Beschäftigte in den Genuss dieser Regelung.“

Die Beantragung und Gewährung von Grundsicherung dauern erfahrungsgemäß lange, erst recht bei der aktuellen Belastung der Ämter. Die Menschen müssen aber jetzt ihre Mieten und Lebenshaltungskosten bezahlen. Wir dürfen sie nicht in die Verschuldung treiben. Gerade in den genannten Bereichen wird nur noch rund ein Viertel der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst, so dass tarifliche Lösungen nur für eine Minderheit Entlastung bringen können, ganz abgesehen davon, ob die gebeutelten Betriebe das bezahlen könnten.

Die AfA, die seinerzeit schon einen Teilerfolg mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach drei und sechs Monaten erzielt hat, unterstützt daher die Forderungen der Gewerkschaften ver.di und NGG nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld. „Dieses Geld muss und kann jetzt schnell bei den Betroffenen ankommen“, fordert Peter Bernard, AfA-Vorsitzender im Kreis Minden-Lübbecke. Ein neuer Gesetzgebungsprozess ist nicht erforderlich. Die Bundesregierung steuert aktuell in vielen Bereichen der Wirtschaft zügig nach. Die Arbeitnehmerschaft darf jetzt nicht vergessen werden.

 
Die Mühlenkreis-AfA kritisiert die Ablehnung eines bundesweiten Tarifvertrages für die Altenpflege durch die Caritas

“Die Caritas steht damit im krassem Widerspruch zu ihren eigenen bisherigen Aussagen und Werten, wenn es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bedeutung sozialer Dienste geht. Das ist nicht nur scheinheilig, sondern vor allem ein Schlag ins Gesicht der vielen Beschäftigten in diesem Bereich.  Dies ist der Beweis, dass die Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in keinster Weise gerecht wird, für bundesweit bessere Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu sorgen. “, sagte Peter Bernard, Kreisvorsitzender der AfA im Kreis Minden-Lübbecke. Die Ideologen unter den kirchlichen Arbeitgebern trumpfen auf, Verlierer sind die rund 1,2 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege. “Ideologie schlägt Humanität, das ist nicht nur ein trauriger, sondern vor allem ein ganz dunkler Tag für die Altenpflege. Die Beschäftigten leisten gerade auch in der Corona-Krise nicht nur außerordentliches, sondern oft auch schon fast unmenschliches. Jetzt müssen sie registrieren: Nach dem Klatschen kommt die Klatsche.”

 
Anja Butschkau: Sachgrundlose Befristungen müssen endlich abgeschafft werden!

Die Beschäftigungsquote ist auf einem Rekordhoch und dennoch ist nicht alles bestens auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Zumindest nicht für die befristet Beschäftigten – inzwischen über 3,2 Millionen Menschen. Deshalb fordert die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der NRWSPD auch die Abschaffung sachgrundloser Befristungen.

„Für die Arbeitnehmer*innen bedeuten befristete Verträge berufliche und private Unsicherheit: Sie hangeln sich von Befristung zu Befristung und können weder ihre private noch berufliche Zukunft planen. Die Lebensqualität leidet“, sagt AfA- Vorsitzende Anja Butschkau.

 
„Mindest-Kurzarbeitergeld sofort einführen – Grundsicherung kann keine Antwort a. monatelangen Lohnausfall sein!“

Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), Klaus Barthel, zum Mindest-Kurzarbeitergeld:

„Der erneut verlängerte Lockdown und die wieder stark angestiegene Kurzarbeit verschlechtern die Einkommenssituation von Tausenden ArbeitnehmerInnen weiter. Besonders betroffen sind neben den zusätzlichen Arbeitslosen die Kurzarbeitenden mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Nach Berechnungen des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung) würde ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 Euro schon Betroffene mit einem durchschnittlichen Bruttomonatslohn unterhalb 3000 Euro besserstellen als die derzeitige 60%-Regel. Vor allem aber die Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen, die gerade in besonders stark betroffenen Branchen wie beispielsweise im Einzelhandel, in Hotels und Gaststätten arbeiten, brauchen dringend einen höheren Lohnersatz – zumindest dann, wenn wir sie nicht in die Grundsicherung abdrängen wollen.

Die Beantragung und Gewährung von Grundsicherung dauert erfahrungsgemäß lange, erst recht bei der aktuellen Belastung der Ämter. Die Menschen müssen aber jetzt ihre Mieten und Lebenshaltungskosten bezahlen. Wir dürfen sie nicht in die Verschuldung treiben.

Gerade in den genannten Bereichen wird nur noch rund ein Viertel der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst, so dass tarifliche Lösungen nur für eine Minderheit Entlastung bringen können, ganz abgesehen davon, ob die gebeutelten Betriebe das finanzieren könnten.

Die AfA, die seinerzeit schon einen Teilerfolg mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach drei und sechs Monaten erzielt hat, unterstützt daher die Forderungen der Gewerkschaften verdi und NGG nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld. Das muss und kann jetzt schnell bei den Betroffenen ankommen. Ein neuer Gesetzgebungsprozess ist nicht erforderlich.

Die Bundesregierung steuert aktuell in vielen Bereichen der Wirtschaft zügig nach. Die Arbeitnehmerschaft darf dabei nicht vergessen werden.“

 
OVG-Urteil zur Sonntagsöffnung ist eine Ohrfeige für die Landesregierung
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Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der NRWSPD begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zur Sonntagsöffnung im nordrhein-westfälischen Einzelhandel. „Das Urteil zeigt erneut, dass die Interessen der Arbeitnehmer*innen für die Landesregierung um Ministerpräsident Armin Laschet, Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart nur eine untergeordnete Rolle spielen“, sagt AfA-Landesvorsitzende Anja Butschkau.

Bei ihren Plänen für einen verkaufsoffenen Sonntag wurde das Gesundheitsschutzinteresse der Beschäftigten im Einzelhandel nicht genügend abgewogen. Angesichts fehlender Freizeitmöglichkeiten während des Lockdowns muss man davon ausgehen, dass es nicht zu einer Entzerrung der Kundenströme auf mehrere Tage kommt, sondern viele Menschen an den Sonntagen in die Innenstädte strömen. Das erhöht nicht nur das Infektionsrisiko der Kund*innen, sondern vor allem das der Kolleg*innen.

„Wer so leichtfertig mit der Gesundheit der Kolleg*innen spielt, hat eine solche Ohrfeige, wie sie die Landesregierung nun vor dem Oberverwaltungsgericht bekommen hat, mehr als verdient“ so Butschkau weiter. „Die AfA findet, dass die Kolleg*innen im Einzelhandel einen Tag in der Woche verdient haben, an dem sie sich erholen können und Zeit für ihre Familie haben.“

 
ASJ: Die Stunde des Parlaments in der Krise
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Zu dem heute im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Reform des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze erklärt Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer JuristInnen:

„Nun hat endlich das Parlament darüber diskutiert, welche Maßnahmen gegen die Pandemie ergriffen werden können. Alle hatten die Möglichkeit, die Debatte zu verfolgen. Jeder kann sich ein eigenes Bild davon machen, wie differenziert die Politik mit den Gefahren des Sars-CoV2-Virus umgeht.
Der Bundestag hat die Kritik aus Rechtsprechung und Öffentlichkeit aufgenommen, Maßnahmen gegen Sars-CoV2 konkreter durch den Gesetzgeber selbst zu regeln. Damit ist der Krisen-Modus, die Stunde der Exekutive, der Normalität gewichen, dass der Gesetzgeber Eingriffe in Grundrechte selbst regeln muss.

Der Rechtsstaat hält die Balance.“

Besonders freut die ASJ, dass drei wichtige Forderungen erfüllt sind:

  • Rechtsverordnungen müssen begründet und zeitlich befristet werden;
  • niemand darf vollständig isoliert werden; soziale Kontakte  müssen möglich, anwaltliche und seelsorgerische Betreuung sichergestellt sein
  • klargestellt ist, dass die Maßnahmen auch dem Funktionieren des Gesundheitssystems insgesamt dienen.

„Wer jetzt von „Ermächtigungsgesetz“ schwadroniert, ist ein geistiger Brandstifter!
In der Stunde des Parlaments bewährt sich der Bundestag als Ort der gelebten Demokratie!“, so Baumann-Hasske abschließend.

 
Schwarz-gelbe Landesregierung will Arbeitnehmerrechte beschneiden

Mit der Bundesratsinitiative „Konjunkturprogramme durch Bürokratieabbau ergänzen“ will die schwarz-gelbe Regierung aus Nordrhein-Westfalen unter dem Deckmantel der Corona-Krise die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern massiv beschneiden.

Laschet & Co geht es bei ihrem Antrag (gar) nicht um eine sinnvolle Überprüfung möglicher bürokratischer Lasten. Sie wollen unter dem Vorwand von Bürokratieabbau und vor allem unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie zu einem Rundumschlag gegen die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausholen, die vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein Dorn im Auge sind: Ein Schlag ins Gesicht aller abhängig Beschäftigten, die massiv von der Krise betroffen sind.

Wenn die Minijobgrenze −­ wie Laschet will − auf 530 Euro erhöht wird, werden sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jetzt noch versicherungspflichtig beschäftigt sind, also Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung zahlen, aus der KV herausfallen. Ihnen droht eine noch größere Altersarmut. Bei Jobverlust fallen sie sofort in den Bezug von ALG II. Wer das wirklich ernsthaft will, sollte sich schämen.

Auch die Forderung, die Höchstdauer der sachgrundlosen Befristung von zwei auf drei Jahre zu verlängern und die maximale Verlängerungsoption von drei auf vier Mal zu erhöhen, ist völlig inakzeptabel. Dieser Vorschlag ist der Versuch, das unternehmerische Risiko auf diejenigen abzuwälzen, die die Werte in den Betrieben durch ihre tägliche Arbeit schaffen, nämlich auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vielen Beschäftigten, deren befristete Verträge während der Krise endeten, war nicht einmal die Kurzarbeit eine Stütze. Sie sind ohne Umweg in der Arbeitslosigkeit − oder noch schlimmer − in der Grundsicherung gelandet. Davon waren vor allem junge Menschen, die kurz vor dem Ende ihrer Ausbildung standen, betroffen. Es wächst also eine perspektivlose Corona-Generation heran, für die Unsicherheit und prekäre Verhältnisse die ‚neue Normalität‘ wird. Dies können und werden wir nicht zulassen. Befristete Arbeitsverträge nehmen vor allem jungen Menschen die Zukunftssicherheit: Der Abschluss von Wohnungsmietverträgen wird ungleich schwerer, Kredite für den Hausbau oder andere Anschaffungen sind faktisch unmöglich. Laschet und Pinkwart verbauen mit solchen Forderungen insbesondere jungen Menschen ihre Zukunft.

Sachgrundlose Befristungen gehören vollkommen abgeschafft. Die Bundesratsinitiative von Schwarz-Gelb atmet den veralteten und überholten Geist der 1990er Jahre. Die Vorschläge der Landesregierung sind reine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik. Ankurbelung der Nachfrage und Arbeitnehmerrechte bleiben wie so oft auf der Strecke! Dies kann einfach kein Zukunftskonzept sein!

Die AfA im Kreis Minden-Lübbecke erteilt solchen unsinnigen und unsolidarischen Forderungen der schwarz-gelben Landesregierung eine klare Absage.

 

News der Bundes-SPD

19.03.2024 09:56
Nord-Süd - Neu denken.
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung "Nord-Süd - Neu denken" eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten.

Wir machen Wirtschaftspolitik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich.

Wir kümmern uns darum, dass sich alle Generationen auf eine stabile Rente verlassen können. Denn: Wer viele Jahre hart arbeitet, muss auch im Alter gut davon leben können.

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News der NRWSPD

NRWSPD
Der Landesvorstand der NRWSPD hat in seiner Sitzung am 12. April 2024 »5-Punkte, um unsere Zukunft zu finanzieren« beschlossen. Am 16. April 2024 haben Prof. Dr. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf),

Vor dem Hintergrund der jüngsten Ankündigung des Vorstandes der Thyssenkrupp Steel Europe AG, das Unternehmen strukturell neu aufzustellen, dabei die Produktionskapazität auf 9,5 Mio. Tonnen pro Jahr abzusenken und Personal

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