Soziales
Am vergangenen Samstag (23.03.2019) fand im Denkwerk in Herford eine sehr interessante Veranstaltung zum Thema “Zukunft des Sozialstaat” statt.
Eingeladen hatte der Bundestagsabgeordnete für den Kreis Herford und die Stadt Bad Oeynhausen Stefan Schwarze. Als Gast durfte Schwartze die Regionalvorsitzende des DGB Anke Unger begrüßen.
Ein Hauptthema war die neu ausgerichtete Sozialpolitik der SPD. So wurde über die von Hubertus Heil vorgestellte Grundrente (Lebensleistungsrente) und auch über eine Reform des Arbeitslosengeld I und II diskutiert.
Die Grundrente erkennt die Lebensleistung von Frauen an und reduziert speziell ihr Armutsrisiko.
Die Arbeitsgemeinschaft der SPD-Frauen schickt einen großen Dank an Hubertus Heil für seinen Vorschlag zur Grundrente. Mit ihr wird die Lebensleistung von Frauen endlich anerkannt und Frauen werden besser vor Altersarmut geschützt.
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dieser Woche das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren haben sich die Koalitionspartner auf wichtige Verbesserungen geeinigt. Damit reagierten sie auf Kritikpunkte von Verbänden und Betroffenen.
„Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch nachbessern konnten“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD). Zusammen mit seinen Kollegen im Landtag, Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe (beide SPD), hatte Achim Post im Spätsommer die Lebenshilfe in Minden und Lübbecke besucht, um über notwendige Verbesserungen im Gesetzentwurf zu sprechen.
Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass erwerbstätige Leistungsbezieher künftig mehr von Ihrem Einkommen und Vermögen behalten können. Zudem wird der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro angehoben. Damit werden die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe ausgeweitet.
Zudem soll das Wunsch- und Wahlrecht gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt werden. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung sollen besser berücksichtigt werden. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.
Die Anforderungen an Betreuungsvereine wachsen stetig. Während der Bedarf an rechtlicher Betreuung in den letzten Jahren stark gestiegen ist, bleiben die finanziellen Rahmenbedingungen schwierig. Durch die demographische Entwicklung und das Wegbrechen von sozialen Systemen sind immer mehr Menschen auf eine Betreuung angewiesen. Besonders auffällig ist der Anstieg von psychisch Erkrankten und Suchtabhängigen. Doch für zeitaufwendige Betreuungen ist das seit 2005 geltende Finanzierungsmodell nicht ausgelegt.
Wolfram Schül vom Evangelischen Betreuungsverein Minden erklärt hierzu, dass nur durch qualifizierte Betreuung die Interessen der Betroffenen wahrgenommen werden können. Zeit- und Kostendruck gefährden die erwünschte Selbstbestimmung. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Zeitpauschale entspricht daher schon längst nicht mehr den Bedürfnissen und Nöten der Betreuten. Die aktuellen Rahmenbedingungen zwingen Vereine immer mehr Betreuungen zu übernehmen. Dies sei aber keine Perspektive für eine respektvolle, den Menschen zugewandte Betreuung.
Zum „Tag der Pflege“ am 12. Mai erklären die heimischen SPD-Abgeordneten Inge Howe, Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe:
Pflege geht uns alle an. Die SPD will daher den Herausforderungen begegnen und das Vertrauen in eine gute Versorgung im Alter stärken. Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist dabei ein wesentlicher Baustein, um auch in Zukunft gute Pflege gewährleisten zu können.
Die SPD hat in dieser Legislaturperiode schon viele deutliche Verbesserungen für Pflegende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erreicht, betonen die heimischen SPD-Abgeordneten Inge Howe, Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe:
Das Pflegestärkungsgesetz I hat zahlreiche Verbesserungen gebracht. Rund 2,7 Millionen Pflegedürftige erhalten seit dem 01.01.2015 mehr Leistungen. In die ambulante und stationäre Pflege wurde jeweils mindestens 1 Mrd. Euro investiert. Ein Pflegevorsorgefonds wurde eingerichtet und Unterstützungsangebote für die häusliche Pflege ausgeweitet. Das entlastet pflegende Angehörige. Auch die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen hat sich deutlich erhöht.
Der Bundestag befasst sich seit kurzem mit dem Regierungsentwurf zum geplanten Pflegeberufegesetz. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze hat sich jetzt gemeinsam mit seiner Kollegin Petra Crone ein Bild davon gemacht, welche Vor- und Nachteile Experten sehen, die vor Ort in der Pflege tätig sind. Stefan Schwartze ist wie Petra Crone Mitglied im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und hatte zum Fachgespräch nach Herford eingeladen. „Ich möchte die Konsequenzen eines solchen Gesetzes mit Praktikern besprechen und die Meinung dieser Experten zum Entwurf diskutieren. Zeigen Sie uns auf, wo wir noch nachbessern müssen“, erläutert er den Hintergrund der Veranstaltung, die im Heinrich-Windhorst-Haus, stattfand.
Nach einer kurze Begrüßung durch Thorsten Kroll, der als Gastgeber deutlich machte, dass die Diakonie dem Gesetz generell positiv gegenübersteht, führte Schwartze grundsätzlich in die Thematik ein. Er verdeutlichte die hohe Bedeutung für seinen Wahlkreis (Kreis Herford und die Stadt Bad Oeynhausen) mit seiner großen Dichte an Institutionen im Bereich der Gesundheit und Pflege sowie vielen Ausbildungseinrichtungen und –schulen in diesem Bereich.