Seit Anfang des Jahres gilt der gesetzliche Mindestlohn. Unsicherheit gab es bislang, ob und wie er in Sportvereinen angewendet wird – und ob ehrenamtliche Tätigkeiten künftig noch bezahlbar bleiben. Auch die Bezahlung von so genannten Vertragsamateuren war in der Diskussion. Das ist jetzt vom Tisch.
Ehrenamtliche Arbeit in Sportvereinen bleibt weiter uneingeschränkt möglich. Ebenso das Engagement von Amateursportlern, die vertraglich vereinbart Geld von ihren Vereinen bekommen. Arbeitsministerin Andrea Nahles konkretisierte am Montag die gesetzliche Mindestlohnregelung nach einem Gespräch mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Deutschen Fußballbund (DFB).