Am Mittwoch, 29. Juni 2011, hat der Düsseldorfer Landtag die Mitbestimmungsrechte für die rund 600 000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen verbessert. Mit dem Beschluss über das neue Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) werden der Schutzbereich erstmals auf Leiharbeiter ausgeweitet, die Mitbestimmung bei jeder Form der Privatisierung eingeführt und die Rechte der Jugend- und Auszubildenden-Vertreter gestärkt. Nun ist wieder eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit von Personalräten und Dienststellenleitung möglich – NRW ist wieder Mitbestimmungsland Nr. 1. Auf der Zielgeraden wurden noch einige Änderungen zum LPVG eingebracht, die sich u.a. aus den Anhörungen und den Gesprächen mit den Beschäftigten sowie den Arbeitnehmervertretern ergaben.
Zur Rede von Hans Willi Körfges und Thomas Stotko
Zum Gesetzentwurf (Drucksache 15/1644)
Zu den Änderungsanträge