Liebe Leserin, lieber Leser,
die rot-grüne Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Medienlandschaft in NRW zu stärken, deshalb soll nun das Landesmediengesetz novelliert werden. Dabei ist es uns wichtig gewesen die beteiligten Medienvereine und Unternehmen in den Erarbeitungsprozess einzubinden.
Dazu wurde 2013 zur Vorbereitung ein Arbeitsentwurf veröffentlicht und die Beteiligten konnten in einen vierwöchigen Dialogprozess über den Arbeitsentwurf diskutieren und Änderungsvorschläge erarbeiten. Die Ergebnisse des Dialogprozesses und Anregungen wurden ausgewertet und sind in den Gesetzentwurf eingeflossen, an dem mein Kollege Ernst-Wilhelm Rahe mitgearbeitet hat. Kernelemente des Entwurfs sind bereits im rot-grünen Koalitionsvertrag festgehalten: Vielfalt, Partizipation und Transparenz.
Im Fokus der Novellierung stehen auch die Bürgermedien, die durch das neue Landesmediengesetz aufgewertet werden. Nach Plänen der Landesregierung soll eine neue Lehr- und Lernplattform geschafften werden, damit interessierte Bürgerinnen und Bürger sich im Medienbereich weiterbilden zu können. Auch sollen die Fördermöglichkeiten für lokale Medienangebote verbessert werden – Hier wird die geplante Stiftung “Partizipation und Vielfalt” eine wichtige Rolle spielen.
Auch bei der Landesmedienkommission der LfM sind Änderungen geplant. Die Bürgermedien sollen zukünftig mit einen eigenen Sitz in der Landesmedienkommission vertreten sein und dort ihre Interessen vertreten können. Zukünftig sollen die Sitzungen der Landesmedienkommission öffentlich tagen und damit soll mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit hergestellt werden.
Der Dialog mit Medienbeteiligten soll durch regelmäßige Medienversammlungen weiter verbessert werden und auch im weiteren Gesetzgebungsprozess werden die Medienbeteiligten durch Anhörungen eingebunden.
Herzlichst,
Ihre Inge Howe
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