Korruption im Gesundheitswesen wird strafbar

Veröffentlicht am 28.01.2015 in Bundespolitik

Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin;
Edgar Franke, zuständiger Berichterstatter:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den von Bundesjustizminister Heiko Maas geplanten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen. Damit wird eine von der SPD schon lange kritisierte Lücke im Strafgesetzbuch geschlossen und Korruption im Gesundheitswesen endlich strafbar.

„Wichtig ist vor allem die Abschreckungswirkung im Sinne der Patientinnen und Patienten: Wer sich im Gesundheitswesen bestechen lässt oder versucht, andere zu bestechen, der muss in Zukunft mit bis zu drei Jahren, in schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Diese drakonischen Strafen sind notwendig, damit Patientinnen und Patienten sicher sein können, medizinisch richtig behandelt zu werden und nicht weil Schmiergelder fließen.

Die SPD hat lange und beharrlich dafür gekämpft, dass die Regelungslücke im Strafgesetzbuch geschlossen wird. Unser Ziel ist es auch, die ehrlichen Leistungserbringer vor den korrupten zu schützen und zu verhindern, dass ein ganzer Berufsstand verunglimpft wird, wegen weniger schwarzer Schafe.

Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass der Gesetzentwurf bald vom Bundeskabinett beschlossen wird und noch in diesem Jahr das parlamentarische Verfahren durchlaufen wird. Mit dem vorliegenden Entwurf können wir wirksam dafür sorgen, dass heilberufliche Entscheidungen ausschließlich am Patientenwohl orientiert sind.“

 

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