Inge Howe (MdL): Fragen zu Heimkosten - Hotline hilft Pflegebedürftigen und Angehörigen

Veröffentlicht am 21.04.2015 in Soziales

Minden: Wer Fragen zur Berechnung der Kosten für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung in Nordrhein-Westfalen hat, kann sich ab sofort telefonisch oder per E-Mail kostenlos beraten lassen. Darauf weist die heimische Landtagsabgeordnete Inge Howe (SPD) hin.

Unterstützt durch eine Förderung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation und Pflege, bietet die „Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V.“ (BIVA) Pflegebedürftigen und deren Angehörigen unter der Telefonnummer 0228 – 90 90 48 48 oder per E-Mail an heimkosten.nrw@biva.de individuellen Rat an.

Inge Howe: „Für Pflegebedürftige und deren Angehörige ist es oft nicht leicht, die Berechnung der Heimentgelte nachzuvollziehen. Mit der Förderung einer Beratungshotline können die Familienangehörigen jetzt schnelle und unabhängige Hilfe erhalten.“

Das Ende 2014 verabschiedete neue Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Träger zu mehr Transparenz bei den Heimentgelten. Trotzdem sind die Kostenaufstellungen nicht immer leicht verständlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungshotline haben langjährige Erfahrung mit Pflegeheimkosten und sind geschult darin, auf die persönliche Situation der Fragestellenden einzugehen und komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären.
 
Die Kosten für einen Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung setzen sich aus drei Teilen zusammen:

1.     Einer Pflegevergütung für die Pflegeleistung (Pflegepersonal etc.,  Leitungskräfte, soziale Betreuung). An diesen Kosten beteiligt sich die Pflegekasse mit einem festen Zuschuss, dessen Höhe von der jeweiligen Pflegestufe abhängt.

2.     Einem Betrag für die Kosten von Unterkunft und Verpflegung (sogenannte. „Hotelkosten“ wie Heizkosten, Reinigung, Mahlzeiten).

3.     Einem Investitionskostenbeitrag. Darin enthalten sind die Aufwendungen für Gebäude und Inventar. 
 
Sind Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen nicht in der Lage, die Kosten selbst zu zahlen, werden diese von den Sozialhilfeträgern (hier dem Kreis Minden-Lübbecke) übernommen. 
 
Bei den Investitionskosten dürfen die Träger von stationären Pflegeeinrichtungen seit in Kraft treten des neuen Alten- und Pflegegesetzes den Bewohnerinnen und Bewohnern nur noch die tatsächlich entstehenden Investitionskosten anteilig in Rechnung stellen. Vorher konnten beispielsweise auch Pauschalsummen abgerechnet werden. 
 
„Durch das neue Gesetz werden Pflegebedürftige davor geschützt, undurchsichtige Abrechnungsposten bezahlen zu müssen, die gegebenenfalls auch Überschüsse für den Träger enthalten. Die Vermarktung von Pflegeheimen vor allem als Renditeobjekte wird dadurch zum Wohl der dort wohnenden Menschen eingeschränkt“, betont Inge Howe. Ob die Heimkosten sinken und wie groß der Unterschied ist, wird von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich sein und hängt insbesondere vom Alter und ggf. gerade vorgenommenen Modernisierungen (mit zusätzlichen Kosten) ab. Hier kann die jetzt eingerichtete Hotline bei einer Veränderung der „Heimrechnung“ Transparenz schaffen.
 
Kostenlose Beratung zu Heimentgelten durch die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA)
 
Per Post:
BIVA e.V., z.Hd. Herrn Thorsten Schulz, Siebenmorgenweg 6-8, 
53229 Bonn
 
Telefonisch:
0228 – 90 90 48 48 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr)

E-Mail: Heimkosten.nrw@biva.de
 

 

Homepage Inge Howe

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