„Erlass des Ministeriums soll schnell nachgebessert werden“

Veröffentlicht am 19.03.2014 in Schule und Bildung

Grafikfähige Taschenrechner werden im kommenden Schuljahr in Nordrhein-Westfalen Pflicht. „Deshalb soll der Erlass des Schulministeriums jetzt schnellstmöglich erweitert werden: Um die Eltern von den Kosten zu entlasten, müssen die Schulen selbst entscheiden können, ob sie Klassensätze anschaffen, ob die Eltern den Taschenrechner weiterhin kaufen müssen oder andere Technik genutzt werden kann“, erklären Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Renate Maria Hendricks, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.
 
Eva-Maria Voigt-Küppers weiter: „Der jetzige Erlass sieht vor, dass jeder Schüler ab Klasse zehn einen grafischen Taschenrechner nutzen muss. Doch an diesem Erlass muss nachgebessert werden. Die Technik der Taschenrechner ist nicht zukunftsorientiert, vorstellbar wäre auch die Nutzung von anderen Geräten wie Tablets. Umso wichtiger ist, dass wir eine Öffnungsklausel beschließen. Mit dieser könnten die Schulen die Eltern von den Kosten entlasten. Damit stellt sich auch nicht die Frage nicht, ob eine derartige Anschaffung nur für die drei Jahre in der Oberstufe sinnvoll ist. Dann könnten die Taschenrechner beispielsweise auch vom Förderverein der Schule angeschafft werden.“

Renate Maria Hendricks: „Die neue Lösung zum Kauf des grafischen Taschenrechners muss rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres gefunden werden. Zusammen mit dem Schulministerium müssen wir uns umgehend mit den zuständigen Experten aus den Fraktionen des Landtags zusammensetzen und über eine Öffnungsklausel beraten. Die Eltern brauchen bei der Beschaffung der neuen Unterrichtsmaterialien Gewissheit, dass sie die Rechner länger nutzen können, dass sich nicht in absehbarer Zeit doch andere Geräte durchsetzen.“

 

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