Alleinerziehende werden spürbar entlastet

Veröffentlicht am 17.06.2015 in Bundespolitik

Frank Junge, zuständiger Berichterstatter:

Der Finanzausschuss hat heute den Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags mit fünf Änderungsanträgen der Fraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen. Mit dem Gesamtpaket, das sich auf über 5,3 Milliarden Euro beläuft, werden Familien spürbar entlastet.

„Der heute vom Finanzausschuss verabschiedete Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags sieht eine spürbare Entlastung von Familien vor.

Gemäß des zehnten Existenzminimumberichts werden der Grundfreibetrag sowie der Kinderfreibetrag in den Jahren 2015 und 2015 angehoben. Parallel dazu erhöhen wir das Kindergeld im Jahr 2015 um 48 Euro sowie 2016 um weitere 24 Euro. Auch der Kinderzuschlag erhöht sich zum 01.07.2016 um 20 Euro auf dann 160 Euro. Von diesem profitieren Familien im unteren Einkommensbereich.

Die durch die SPD in das Paket hineinverhandelte Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist bereits rückwirkend zum 01.01.2015 vorgesehen. Der Entlastungsbetrag steigt dann von 1308 Euro auf 1908 Euro jährlich. Für jedes weitere Kind steigt er um 240 Euro. Durch diesen Anstieg haben die Alleinerziehenden in Deutschland spürbar mehr Geld im Portemonnaie. Es ist die erste Erhöhung seit 2004; diese war längst überfällig und für die SPD im Gesamtpaket unverzichtbar.“

 

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